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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Für Geschäftspartner. Stand: 01.11.2023

1. Umfang & Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ilogs healthcare GmbH – in Folge “ILOGS” genannt – für Firmenkunden (B2B) – nachfolgend AGBs – gelten immer, sofern nicht in Vereinbarungen mit dem Vertragspartner – in Folge “Kunde“ genannt – entsprechende Regelungen getroffen werden.

Die Reihenfolge der Gültigkeit ist:
1. Individualvereinbarungen in Verträgen mit Kunden
2. AGBs der ILOGS
3. Allfällige gesetzliche Bestimmungen

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von ILOGS schriftlich bestätigt und firmengemäß gezeichnet werden. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Gegenstand

Diese AGBs regeln die Überlassung und Nutzung sowie den Betrieb und die Wartung von ILOGS-Lizenzmaterial.

Lizenzmaterial im Sinne dieser AGBs umfasst Standard- und Individualsoftware in maschinenlesbarer Form einschließlich zugehöriger Dokumentation.

ILOGS gewährt dem Kunden zu den nachstehenden Bedingungen ein nicht übertragbares und nicht ausschließbares Recht zur Nutzung vom Lizenzmaterial auf definierten Maschinen sowie definierten Standorten und erbringt dazu Services.

Ein Vertrag zwischen ILOGS und dem Kunden kommt mit Unterzeichnung eines Kauf-, Miet- bzw. Wartungsvertrages oder einer schriftlichen Bestellung durch den Kunden zustande.

3. Leistung & Prüfung

3.1. Standardsoftware
Bei Standardprogrammen bestätigt der Kunde mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

3.2. Individualsoftware
Die Erstellung von Individualsoftware erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Grundlage für die Erstellung ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung. Diese Leistungs-beschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

3.3. ASP oder SaaS

ILOGS bietet für sein Lizenzmaterial auch den Betrieb des Systems in einem modernen Rechenzentrum an. Dies erfolgt in Form von „Application Service Providing“ oder als klassische Cloud-Lösung („Software-as-a-Service“).

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch ILOGS. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ab der 2. Mahnung zur Zahlung von Verzugszinsen

3.4. Abnahme
Spätestens vier Wochen nach Lieferung der Individualsoftware bzw. Betrieb (in Form von SaaS oder ASP) ist durch den Kunden eine Abnahme durchzuführen. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt.

Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als abgenommen.

Allfällig auftretende Mängel, dies sind Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung sind, vom Kunden ausreichend dokumentiert, bei ILOGS schriftlich zu melden. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen leichter Mängel abzulehnen.

4.Service Levels

Für die Meldung von Störungen steht ein web-basiertes Trouble Ticket System und für Fehler der Kategorie 1 eine Hotline zur Verfügung.

4.1. Fehlerklassen

Blocker/Kritisch (= Klasse/Kategorie 1)
Die zweckmäßige Nutzung eines oder mehrerer Softwaremodule oder des IT-Gesamtsystems ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit. Das sind vor allem Fehler, die eine weitere Verarbeitung ausschließen.

Funktionsbezogene Beispiele: Systemstillstand ohne Wiederanlauf, Datenverlust/Datenzerstörung, falsche Ergebnisse bei zeitkritischer Massenverarbeitung von Daten.

Maßnahmen: Der Beginn der Fehleranalyse ist in Kapitel 4.3 beschrieben. Diese Fehler werden zumeist mit Hotfixes, Patches oder Konfigurationsänderungen behoben. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit ILOGS ist in diesem Fall zwingend erforderlich!


Schwer (= Klasse/Kategorie 2)
Die zweckmäßige Nutzung zumindest eines oder mehrerer Softwaremodule ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit, lässt aber eine Weiterarbeit zu.

Funktionsbezogene Beispiele: Falsche oder inkonsistente Verarbeitung, spürbare Unterschreitung der vereinbarten Leistungsdaten des IT-Systems, Häufung von kurzfristigen Störungen des IT-Betriebs.

Maßnahmen: Der Beginn der Fehleranalyse ist in Kapitel 4.3 beschrieben. Diese Fehler werden zumeist mit Hotfixes, Patches oder Konfigurationsänderungen behoben.


Niedrig (= Klasse/Kategorie 3)
Die zweckmäßige Nutzung eines oder mehrerer Softwaremodule ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit, lässt jedoch eine weitere Verarbeitung uneingeschränkt zu.

Funktionsbezogene Beispiele:
Falsche Fehlermeldung/ein Programm geht in einen Wartezustand und kann nur durch Betätigen einer Taste wieder aktiviert werden.

Maßnahmen:
ILOGS beginnt in angemessener Zeit mit der Bearbeitung des Fehlers durch qualifiziertes Personal und sorgt, soweit möglich, für eine Korrektur der Fehlerursache – z. B. durch eine Konfigurationsänderung der Software, Behebung von Softwarefehlern im Rahmen der Release Politik.


Trivial (= Klasse/Kategorie 4)
Die zweckmäßige Nutzung eines oder mehrerer Softwaremodule ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur geringfügigen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit. Das sind vor allem Schönheitsfehler oder Fehler, die von Mitarbeitern des LN selbst umgangen werden können.

Funktionsbezogene Beispiele: Störende zusätzliche Ausgaben am Bildschirm, Dokumentationsfehler oder Schreibfehler.

Maßnahmen: ILOGS sorgt ohne besondere Priorität im Rahmen geplanter vorbeugender Wartung oder der Release Politik für die Fehlerbehebung.


4.2. Ausfallshäufigkeit und Verfügbarkeit
ILOGS garantiert eine 99-prozentige, durchschnittliche Verfügbarkeit der Software innerhalb der Wartungsbereitschaftszeiten. Diese sind an den österreichischen Werktagen von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr. Freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wird der Betrieb weiterhin angeboten, unterliegt jedoch keiner garantierten Verfügbarkeit.

Liegt der Fehler am zugrundeliegenden System (Hardware, Betriebssystem, SQL-Server, Netzwerk, etc.) zählt das nicht als Ausfall im Sinne der Verfügbarkeit.

Das System gilt als ausgefallen, wenn ein Fehler der Klasse 1 vorliegt und mehr als 25% der Anwender an ihren Arbeitsplätzen während der Betriebszeiten nicht arbeiten können.


4.3. Wartungsbereitschaft und Reaktionszeiten
Sofern nicht anders vereinbart, bietet ILOGS eine Wartungsbereitschaft (Supportbereitschaft) in den Wartungsbereitschaftszeiten. Vorbeugende Wartung und Änderungen des Systems werden entweder mit dem Kunden gesondert vereinbart oder finden von Montag bis Freitag zwischen 19 und 22 Uhr statt. In dieser Zeit kann es zu Beeinträchtigungen des Betriebes kommen.

Die Reaktionszeit ist der Zeitraum ab der Verständigung von ILOGS durch den Kunden bis zur schriftlichen (per Ticketsystem) oder telefonischen Kontaktaufnahme von ILOGS mit dem Kunden. Fällt der Zeitraum der Reaktionszeit über die Grenze der Wartungsbereitschaft läuft die Reaktionszeit mit Beginn der Wartungsbereitschaft am nächsten Tag weiter.

Die Reaktionszeiten betragen bei Fehler der Klasse 1 binnen zwei Stunden und bei Fehler der Klasse 2 binnen vier Stunden.


4.4. Fehlerbehebungszeit
Für Fehler der Klasse 1 und Klasse 2 wird binnen zwei Stunden ab bestätigter Fehlermeldung mit der Behebung des Fehlers begonnen.


4.5. Sicherheit
Das System ist mit allgemein üblichen Sicherheitsvorkehrungen gegen Hacker und Viren ausgestattet.

5.Liefertermin

Die vereinbarten Liefertermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von ILOGS angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die genehmigte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 3.2, zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von ILOGS nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von ILOGS führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

6. Preise & Zahlungen

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.

Die von ILOGS gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens zwei Wochen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist ILOGS berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch ILOGS. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ab der zweiten Mahnung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. verpflichtet. ILOGS behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Jedenfalls hat der Vertragspartner alle notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gelten die Forderungen als anerkannt. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.

Zudem ist ILOGS bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen aus Verträgen mit schriftlicher Verständigung an den säumigen Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

Die angegebenen Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex VPI 2005.

7. Urheberrecht & Nutzung

Alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller vom Kunden hergestellten Kopien des maschinenlesbaren Lizenzmaterials, auch wenn es bearbeitet, übersetzt, unverändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde, bleiben bei ILOGS. Der Kunde ist verpflichtet, auf all diesen Kopien den Copyright-Vermerk von ILOGS anzubringen. Der Kunde verpflichtet sich Lizenzmaterial – einschließlich Kopien jeder Art, ohne zeitliche Begrenzung – Dritten nicht zugänglich zu machen. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Betriebes bzw. eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zur Herstellung von Reproduktion, zieht Schadensersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass von ihm beauftragte Individualsoftware oder Teile davon zur allgemeinen Nutzung durch ILOGS wiederverwendet werden können. Dadurch kann die Individualsoftware kostengünstiger erstellt werden.

8. Rücktrittsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden durch ILOGS ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Softwareauftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Kunden nicht erbracht wird.

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden ILOGS von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der Lieferfrist.

Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von ILOGS möglich. Ist ILOGS mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises bzw. der Miete über zwei Jahre zu verrechnen.

9. Gewährleistung

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Software-Programmen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Gegenstand dieser Gewährleistung ist, dass das genutzte und vom Kunden nicht bearbeitete Lizenzmaterial, wie in der Produkt-information oder dem Angebot beschrieben, grundsätzlich brauchbar ist und im Wesentlichen gemäß dem begleitenden, schriftlichen Material arbeitet.

Die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Lieferung bzw. der Abnahme. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrügen werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom ILOGS zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom ILOGS durchgeführt.

Hilfestellung, Fehlerdiagnosen sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von ILOGS gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen im Lizenzmaterial oder der darunterliegenden Infrastruktur (z.B. Betriebssystem, Datenbank, etc.) vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

Bei der Behebung von solchen Störungen wird ILOGS dem Kunden bestmöglich unterstützen. ILOGS übernimmt jedoch keine Gewähr für die durch die Programmunterstützung erzielten Ergebnisse und dafür, dass sämtliche Störungen behoben wurden.

Für die Fehlerfreiheit des Lizenzmaterials kann aus den im ersten Absatz genannten Gründen keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere übernimmt ILOGS keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

10. Ansprüche des Kunden & Haftung

Die Haftung von ILOGS für Lizenzmaterial oder den Betrieb beschränkt sich auf die Rückerstattung des Kaufpreises bzw. bei einem Betriebsmodell in Form von ASP oder SaaS maximal sechs Monatsgebühren. Die Gewährleistung ist nichtig, wenn der Fehler des Lizenzmaterials aus einer nachfolgenden Beschädigung oder missbräuchlicher oder falscher Anwendung entstanden ist.

10.1. Keine Haftung für Folgeschäden
Im höchstmöglichen Umfange innerhalb des jeweiligen gültigen Rechts sind jegliche Schadenersatzansprüche an ILOGS (darunter ohne Einschränkung, Ansprüche aus Gewinnverlusten, Unterbrechung der geschäftlichen Funktionen, Verlust von Informationen des Unternehmens oder andere geldwerte Verluste) ausgeschlossen, die aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung des Lizenzmaterials (Softwarefehler, Störungen im ASP, etc.) entstehen.

10.2. Gesetzliche Haftung
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, Garantien, Arglist, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet ILOGS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11. Abwerbeverbot

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung – auch über Dritte – von Mitarbeitern, die bei der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrags und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrags unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in der Höhe eines Bruttojahresgehalts des Mitarbeiters zu zahlen.

12. Datenschutz & Geheimhaltung

Der Kunde und ILOGS verpflichten sich und ihre Mitarbeiter, über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und Informationen darüber nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde versichert ILOGS, dass an ihn gerichtete schriftliche Konzepte oder Angebote und deren Inhalte mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Entgegennahme vertraulich behandelt werden. Damit wird insbesondere eine Offenlegung oder Weitergabe von Konzepten, Angeboten oder Teilen davon an Dritte ausgeschlossen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch unbefristet für die Zeit nach Beendigung eines Vertrages oder einer Vereinbarung.

13. Vetragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres durch einen eingeschrieben Brief gekündigt werden.

Beide Parteien verzichten jedoch ausdrücklich auf die Kündigung vor Ablauf von 12 Monaten ab Abnahme und vollständiger Lieferung bzw. Rollout der bestellten Menge. Das unverzichtbare Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund wird dadurch nicht berührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Handlungsunfähigkeit des anderen Vertragspartners. Will der Kunde aus sonstigen Gründen den Vertrag vorzeitig auflösen, so gilt dieser mit der Annahme der Erklärung durch die andere Partei unter der nachfolgend genannten Bedingung als aufgelöst:
Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages aus sonstigen Gründen durch den Kunden hat ILOGS unabhängig vom Eintritt und Nachweis eines ihm erwachsenen Schadens oder eines Verschuldens der auflösenden Partei Anspruch auf mindestens die Hälfte jener laufenden Entgelte, die für die Dauer des Kündigungsverzichtes noch zu zahlen gewesen wären.

14. Verrechnung

14.1. Verrechnungsbeginn
Bei Standardsoftware erfolgt die Verrechnung nach Lieferung. Bei Individualsoftware und ASP/SaaS beginnt die Verrechnung mit dem Tag der Abnahme.

14.2. Verrechnungsmenge
Wenn nicht anders vereinbart, wird die dem Auftrag zu Grunde liegende Menge verrechnet. Durch einen schriftlichen Rolloutplan kann davon abweichend eine stufenweise Inbetriebnahme vereinbart und aliquot verrechnet werden.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam, unzulässig sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

16. Normalarbeitszeit

Die Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag. Sie beginnt um 08.00 Uhr und endet inkl. einer Pause um 17.00 Uhr.

17. Namens- und Adressänderungen

Der Kunde hat Änderungen seines Firmenwortlautes oder seiner Anschrift ILOGS umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.

18. Gerichtsstand & Schlußbestimmungen

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist für beide Parteien der Firmensitz von ILOGS.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur soweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

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